Der Bund der Versicherten (BdV) und der Versicherer HUK-COBURG haben gemeinsam die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung des Unternehmens überarbeitet, um sie verbraucherfreundlicher zu machen. Dabei wurde auch der Deckungsumfang der Versicherung erweitert. Die neuen Bedingungen gelten ab den 1. April.
Der frühere Ombudsmann und Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Römer unterstützte den BdV und HUK-COBURG bei der Überarbeitung. Ziel des Projekts war es, die Versicherungsbedingungen so zu ändern, dass sie sowohl rechtsicher als auch lesbar sind.
Laut dem Versicherer ist die Struktur der neuen Bedingungen übersichtlicher, die Sprache einfacher. So wurden Klauseln an einer Stelle zusammengeführt die vorher mehrmals auftauchten. Substantive wurden durch Verben ersetzt, lange Sätze verkürzt und Schachtelsätze aufgelöst.
Außerdem wurde der Leistungsumfang der Hausratversicherung erweitert. Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen wurde erhöht, die Außenversicherung von vorher sechs auf zwölf Monate verlängert. Der Versicherungsumfang wurde unter anderem auf den Diebstahl von Garteninventar und den Einbruchdiebstahl aus Umkleidekabinen erweitert. Insgesamt gibt es 27 neue Leistungen.
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