Zum 1. Januar 2016 erhöht sich Beitragsbemessungsgrenze. Ein Routine-Vorgang, der für manche finanzielle Folgen bedeutet. Laut ARAG-Experten zählen die dazu, deren Einkommen bei rund 4.240 brutto im Monat anfängt.
Wer mehr verdient, muss auch mehr Sozialabgaben zahlen – bis das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze erreicht. Für das über die Grenze hinausgehende Gehalt fallen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung um 112,50 Euro auf 4237,50 Euro.
Ein Beschäftigter, der im Monat rund 6.200 Euro brutto verdient muss derzeit 565,68 Euro in die Rentenversicherung zahlen. Steigt die Bemessungsgrenze, zieht der Arbeitgeber für die Rente 14 Euro mehr ab.
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