Nicht nur der Job und die Gesundheit spielen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rolle. Laut "Bergische Assekuranzmakler" gilt dies auch für Hobbys.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss einige Fragen beantworten. Denn der Job und die Gesundheit der Versicherten hat Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Dies gilt auch für Hobbys. Gefährliche Hobbys können – wie Krankheiten auch – zu Risikozuschlägen führen. Unter Umständen kann ein gefährliches Hobby sogar zur Ablehnung durch den Versicherer führen oder das Hobby wird von den Leistungen ausgeschlossen.
Laut "Bergische Assekuranzmakler" bewerten die Versicherer die Hobbys unterschiedlich. So kann eine Versicherung einen Aufschlag berechnen, eine andere nicht. Wer das Hobby erst nach Abschluss des Vertrags aufnimmt, muss laut dem Unternehmen die Versicherung nicht informieren. Doch beim Abschluss sollte sich niemand eine Lüge leisten, wenn der Versicherer im Antrag nach einem Hobby fragt. Denn der Versicherer kann bei Lügen die Leistung kürzen oder verweigern.

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