Skiausrüstung und Winterbekleidung sind im Urlaub unter Umständen durch die Hausratversicherung geschützt. Daran erinnert die "Ärztezeitung".
Wird die Ausrüstung aus einem geschlossenen Raum gestohlen, kann der Versicherte durch seine Hausratversicherung entschädigt werden. Dies gilt auch, wenn der Versicherte ausgeraubt wird. Bei einfachem Diebstahl – wenn der Gegenstand aus einem nicht geschützten Raum gestohlen wird – greifen die Versicherungen jedoch nicht.
Diebstahl und Raub müssen so schnell wie möglich bei der Polizei gemeldet werden. Dabei sollten auch die entwendeten Sachen genau beschrieben werden. Der "Ärztezeitung" zufolge könnten die Versicherer sonst einwenden, dass die Polizei nicht nach dem Diebesgut suchen konnte. Außerdem sollten Versicherte die Quittungen für teure Gegenständen immer aufheben.
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