Die Hausratversicherung greift beim Einbruchdiebstahl. Doch die Verbraucher müssen dabei einiges beachten.
Wenn Kriminelle in das Zuhause eines Versicherten einbrechen, so kommt die Hausratversicherung für die gestohlen Gegenstände auf. Das gilt jedoch nur, wenn der Einbruch Spuren hinterlässt und das Heim verschlossen war.
Außerdem muss der Versicherte Anzeige erstatten. Die Versicherung zahlt keinen vollen Schadensersatz, wenn das Heim unterversichert ist. Weitere wichtige Hinweise gibt Banktip im Ratgeber "Einbruch und Versicherung".
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