Verstopfte Regenrinnen gelten nicht als Unwetter-Gebäudeschaden. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Amtsgerichtes Mannheim (Az. 3 C 194/12).
In dem Fall verursachten Hagelkörner infolge eines Unwetters eine Verstopfung der Regenrinne, beschädigten diese aber nicht. Das Abwasser konnte nicht mehr abfließen und drang in Küche und Wohnzimmer des Hauses ein. Die Einrichtung des Hauses erlitt dadurch erhebliche Schäden. Die Feuer- und Elementarversicherung des Klägers weigerte sich, den Schaden zu zahlen.
Das Amtsgericht urteilte für den Versicherer. Die Hagelkörner hätten die Abflussrinne am Gebäude beschädigt. Die Hagelkörner verstopften zwar die Rinne, wodurch das Wasser nicht mehr abfließen konnte. Dies sei jedoch keine unmittelbare und unvermeidliche Folge des Hagelschlags gewesen. Das sich stauende Wasser habe nichts mehr mit dem Unwetter zu tun.
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