Den gesetzlichen Krankenkassen entstehen durch falsche Krankenhausabrechnungen hohe Kosten. Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) beläuft sich der Schaden 2010 auf bis zu 1,5 Milliarden Euro.
Die gesetzlichen Krankenkassen prüfen die erhaltenen Krankenhausabrechnungen. Dabei untersuchen sie die Rechnungen zuerst auf Unstimmigkeiten wie zu lange Liegezeiten. Außerdem werden elf bis zwölf Prozent der Rechnungen genau geprüft. Durch diese zweite Prüfung fanden die Krankenkassen heraus, dass 45,6 Prozent der Rechnungen 2010 fehlerhaft waren.
Das ist der höchste Anteil an falschen Rechnungen, den die Kassen bisher festgestellt haben. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, sagte dazu: "Das könnte entweder daran liegen, dass die Prüfungen der Krankenkassen besser werden, oder daran, dass die Qualität der Krankenhausabrechnungen schlechter wird."
Die Kassen sind durch das Sozialgesetzbuch verpflichtet, die Rechnungen zu prüfen. Laut dem GKV-Spitzenverband müssen die Kassen den Krankenhäusern eine Aufwandspauschale von 300 Euro zahlen, wenn nach einer Prüfung feststeht, dass die Rechnung richtig war. War die Rechnung falsch, müssen die Krankenhäuser den Überbetrag zurückerstatten. Der GKV-Spitzenverband fordert, dass die Krankenhäuser bei falschen Rechnungen eine Strafe zahlen müssen.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr