Wer sich am Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte stört, der muss damit rechnen beim Arzt wie ein Privatpatient abgerechnet zu werden. Das berichtet die "Ärzte-Zeitung".
Die Gesundheitskarte ist da
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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