Jugendliche, die den neuen Bundesfreiwilligendienst leisten, sind in der gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der Freiwilligendienst tritt ab dem 1. Juli an die Stelle des Zivildienstes, allerdings auf freiwilliger Basis.
Bei allen Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes sowie auf den Wegen von und zur Einsatzstelle genießen die Freiwilligen Versicherungsschutz. Erleiden sie während ihres Einsatzes einen Unfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung, der Rehabilitation und zahlt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit auch eine Unfallrente.
Das gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bekannt. Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Einzelfall für die Leistungen aufkommt, richtet sich nach der Einsatzste
Bundesfreiwilligendienst ab 1. Juli 2011
Am 1. Juli 2011 startet der neue Bundesfreiwilligendienst. Darin können sich alle Menschen engagieren, die ihre Regelschulzeit absolviert haben. Sie werden in den gesellschaftlichen Bereichen, die bislang Zivildienstleistenden offen standen, eingesetzt. Zum Beispiel in der Wohlfahrtspflege und dem Umweltschutz. Hinzu kommen weitere Plätze in Sport, Bildung, Kultur und Integrationsarbeit.

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
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