Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Versicherungen ab dem 21. Dezember 2012 einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten müssen (C-236/09 ). Der Gerichtshof sieht in der Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor eine Diskriminierung.
Geschlechtsneutrale Tarife waren schon durch eine vorherige Richtlinie (2004/113/EG) vorgesehen. Diese lies jedoch Ausnahmen zu, wenn Statistiken aufzeigten, dass das Geschlecht ein bestimmender Risikofaktor sei. Die Ausnahmen sollten 2012 überprüft werden, hätten aber danach weiter genutzt werden können.
Der belgische Verfassungsgerichtshof hatte diese Ausnahmeregelung beim EuGH hinterfragt, da sie im Konflikt mit Antidiskriminierungsrichtlinien stand. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass die Ausnahmen ab dem 21. Dezember 2012 ungültig seien, da sie laut dem Gericht eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern verhindern.