Nach einem Urteil des Landgerichts Köln darf die HDI Lebensversicherung in ihren Verträgen 43 Klauseln nicht mehr verwenden. Bei fünf Klauseln laufen die Verfahren noch.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) und der Bund der Versicherten (BdV) hatten gegen die HDI Lebensversicherung geklagt. Wie das Landgericht nun entschied, darf der Versicherer in seinen Verträgen 43 Klauseln nicht mehr verwenden (Az. 26 O 468/14). Auf Nachfrage von Banktip.de handelt es sich dabei um Riester-Verträge aus den Jahren 2006 und 2007.
In den Klauseln geht es zum Beispiel um die Verrechnung der Abschlusskosten, den Stornoabzug und die Ermittlung von Rückkaufswerten, Übertragungswerten sowie beitragsfreien Leistungen. Bei fünf weiteren Klauseln etwa zu den Abschlusskosten laufen die Verfahren allerdings noch, die Verbraucherzentrale möchte diese nach eigenen Angaben auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen.
HDI hatte laut den Verbraucherschützern bereits vor Beginn der Verhandlung 43 von 48 beanstandeten Klauseln anerkannt. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 derartige Klauseln bei privaten Renten-und Lebensversicherungen als nicht zulässig erklärt. „In den älteren Verträgen werden sie seitdem auch nicht mehr angewandt“, erklärt ein HDI-Sprecher gegenüber Banktip.de. Überhaupt sei man bei der HDI Lebensversicherung über die Klage irritiert. Seit 2008 würden diese Klauseln ohnehin nicht mehr in die Verträge reingeschrieben.
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