Die gesetzlichen Krankenkassen werden sich an den Kosten für die Entfernung minderwertiger Brustimplantate beteiligen. Dies machte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) deutlich.
Der Skandal um die gefährlichen Brustimplantate hat sich auch auf Deutschland ausgeweitet. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt eine vorsorgliche Entfernung der minderwertigen Implantate. Vielen betroffenen Patientinnen stellt sich nun die Frage, wer die Kosten für die Entfernung, beziehungsweise den Austausch der Implantate übernimmt.
PKV übernimmt alle Kosten, die GKV bedingt
Die GKV übernimmt die Kosten vollständig, wenn sich die Patientin das Implantat nach einer Erkrankung der Brust hat einsetzen lassen. Dies wäre zum Beispiel in Folge einer Brustkrebs-Operation der Fall. Bei Patientinnen, bei denen das Brustimplantat aus ästhetischen Gründen eingesetzt wurde, übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Kosten. Allerdings gebe es eine gesetzliche Vorlage, nach der die Krankenkasse die Frauen an den entstehenden Kosten beteiligen soll.
Privat Versicherte sollen die Kosten voll erstattet bekommen, berichtete der "Tagesspiegel". Dabei spiele es keine Rolle, aus welchem Grund sich die Patientinnen für die Operation entschieden haben.
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