Gebäude- und die Hausratversicherung deckeln Unwetterschäden. Dazu müssen die Daten jedoch aktuell sein. Daraufhin weist die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung hin.
Hagelschäden am Haus, durchweichter Hausrat dank eines Sturms: Gebäude- und die Hausratversicherung kommen für die Schäden auf. Doch hier gibt es Bedingungen: Die Daten zu den versicherten Gegenständen müssen aktuell sein.
Wenn der Versicherte das Haus umbaut, muss er dies der Versicherung vorab mitteilen. Außerdem wichtig: Wer nachträglich eine Solaranlage installiert, sollte seine Versicherung kontrollieren. Nicht jeder Tarif schließt dieses Risiko mit ein.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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