Fondsvermittler klagt gegen DWS 

Der Fondsvermittler AVL hat gegen die Fondstocher der Riester-Rente, den die DWS in Fondsanteile reinvestieren soll.

Derzeit lässt DWS nur 50 Prozent des Ausgabeaufschlages in den Fonds DWS TopRente zurückfließen. Das ist nach Ansicht des AVL Diskriminierung. Der Fondsvermittler möchte, dass DWS den kompletten Ausgabeaufschlag den Riester-Depots gutschreibt.

Bei den meisten Fonds, die als Riester-Rente konzipiert sind, fällt bei jeder Beitragszahlung ein Ausgabeaufschlag an, der bis zu 5 Prozent des angelegten Beitrags ausmachen kann. Oftmals erhält der Fondsvermittler den Ausgabeaufschlag als Entlohnung. Diese Gebühr gibt AVL nach eigenen Angaben an seine Kunden weiter. Allerdings muss diese Rückzahlung je nach Betrag versteuert werden. Daher will der Fondsvermittler den Ausgabeaufschlag lieber in das Fondsvermögen einfließen lassen und zieht nun vor Gericht. DWS spiele nach Ansicht von AVL seine marktbeherrschende Position aus.

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