Kunden haften in der Regel nicht, wenn sie bei einer Rad-Probefahrt einen Schaden am Fahrrad verursachen. Wenn sie hingegen sich oder andere bei einer Testfahrt verletzen, sind sie selbst verantwortlich. Das berichtet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in der neuesten Ausgabe des Mitgliedermagazins Radwelt.
"Kunden sind nicht schadensersatzpflichtig, wenn die Beschädigung mit den typischen Gefahren einer Probefahrt im Zusammenhang steht", sagt ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn. Diese Regelung hat der Bundesgerichtshof ursprünglich für die Auto-Branche entwickelt. Sie lässt sich aber auch auf Probefahrten mit Fahrrädern übertragen.
Verkäufer kennen das Risiko
Dieser Ausschluss der Haftung ist den Händlern bekannt und wird von ihnen üblicherweise in Kauf genommen. Wenn die Händler das Risiko einer leicht fahrlässigen Beschädigung nicht tragen wollen, müssen sie Kunden vor Fahrtantritt darauf hinweisen.