Das Bundesland Nordrhein-Westfalen formulierte einen Gesetzesentwurf zur Gefahrenabwehr bei gefährlichen exotischen Tieren. Zudem distanziert sich die Versicherungswirtschaft nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) von einer Pflichthaftpflichtversicherung für die Halter dieser Tiere.
Das Land Nordrhein-Westfalen reagiert auf einige Zwischenfälle entlaufener exotischer Tiere. Nach Angaben des GDV liegt ein Gesetzesentwurf des Landes vor, der die Haltung solcher Tiere gesetzlich regelt. Dieser listet in einem Katalog gefährliche Tiere auf, deren private Haltung verboten ist. Gefährliche Tiere, die nicht in diesem Katalog aufgeführt werden, müssen laut dem Gesetzesentwurf vorher behördlich genehmigt werden. Die Behörde verlangt dazu noch einen Sachkundenachweis des Halters als auch einen Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Bedenken bei der Tierhaftpflicht
Die Versicherungswirtschaft begrüßt den Gesetzesentwurf, formuliert jedoch Bedenken bei der Einführung einer Pflichthaftpflichtversicherung für die Halter dieser gefährlichen Tiere. Nach Angaben des GdV stelle eine Haftpflichtversicherung "kein geeignetes Mittel zur Gefahrenprävention und Förderung von Risikobewusstsein dar. Hinzu kommt, dass es aufgrund der geringen Anzahl zu versichernder Risiken im Rahmen der Pflichthaftpflichtversicherung (geringe Verbreitung dieser Tiere und nur in einem Bundesland vorgeschriebene Versicherungspflicht) zu Versicherungsengpässen mit spezialvertraglichem Versicherungsschutz kommen kann."
In Deutschland sollten Halter für ihre pelzigen Lieblinge über einen Versicherungsschutz nachdenken. Die kleinen Tiere sind zwar ganz lieb, wenn sie schlafen, können aber auch erhebliche Schäden verursachen, wenn sie das Bett verlassen haben. In dem Ratgeber "Haustierversicherung für Hund und Katze" erklärt Banktip das Wichtigste zur Tierhaftpflichtversicherung.
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