Epilation ist Kassenleistung 

Frauen mit starker Behaarung im Gesicht können diese entfernen lassen. Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" berichtet über ein Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen/ Bremen (Az. L 1 KR 443/11).

Frauen mit starkem Haarwuchs im Gesicht würden diesen oft gerne entfernen lassen. Allerdings sind die Kosten dafür hoch. Die Krankenkassen zahlen jedoch nur die Haarentfernung durch die Nadelepilation.

Die schmerzfreiere Haarentfernung durch eine Laserbehandlung muss die Patientin selbst zahlen. Zu diesem Urteil gelangten die Richter des Landes­sozialgerichts Niedersachsen/Bremen.

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