Jede dritte deutsche Ehe wird nach Angaben des Versicherers ARAG geschieden. ARAG erinnert über die Vorteile eines Ehevertrags.
Ein Ehevertrag regelt die Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung. Er legt fest, welche Vermögenswerte der jeweilige Partner nach der Trennung bekommen.
Wichtig ist es laut ARAG, in einem Ehevertrag die Unterhalts- und Versorgungsansprüche festzulegen. Gerade durch das neue Unterhaltsrecht würden alleinerziehende Frauen nach einer Scheidung durch dieses Gesetz schlechter finanziell versorgt.
Nach einer Trennung gilt ohne Ehevertrag die Regelung der Zugewinngemeinschaft. Dabei wird das Vermögen, das beide Partner während der Ehe eingebracht haben, geteilt. ARAG sieht in dieser Regelung Probleme, falls zum Beispiel während der gemeinsamen Zeit einer der Partner eine Firma gründete. Denn laut dem Zugewinnprinzip gehört die Firma beiden Partnern. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass einer der beiden seinen Anteil nach einer Trennung aus der Firma verlangt. Im schlimmsten Fall ist der Betrieb dann laut Angaben von ARAG ruiniert.
Am besten schließen Partner den Vertrag zu Beginn der Ehe ab. Zu diesem Zeitpunkt sind laut ARAG die Partner noch wohlwollend zueinander eingestellt. Ein Ehevertrag ist nur gültig, wenn beide Partner ihn unterschreiben. Dazu muss ein Notar anwesend sein, der diesen dann notariell beglaubigt oder beurkundet.
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