Wer sein Fahrrad bei der Versicherung als gestohlen meldet, muss die Versicherung benachrichtigen, wenn das Fahrrad wieder auftaucht. Daran erinnert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC).
Beim Diebstahl eines Fahrrades sollten die Besitzer den Diebstahl sofort bei der Polizei melden. Nur so erhalten sie den Versicherungsschutz. Der Besitzer sollte der Versicherung außerdem darlegen, dass das Fahrrad innerhalb einer Drei-Wochen-Frist nicht wieder auftauchte.
Findet der Besitzer das Fahrrad nach der Meldung bei der Versicherung wieder, muss er auch dies der Versicherung mitteilen. Dazu der ADFC-Rechtexperte Roland Huhn: "Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt."
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