Wird das eigene Fahrzeug gestohlen, nachdem man es einem Kaufinteressenten für eine Probefahrt ohne Sicherheitsmaßnahmen überlassen hat, dann muss die Motorradversicherung 8000 Euro wegen Diebstahls. Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen, da der Kläger den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hatte.
Die Klage gegen den Versicherer wies das Landgericht Coburg ab, da der Kläger unvorsichtig und äußert leichtsinnig handelte. Er ließ sich weder den Personalausweis oder Führerschein zeigen, noch forderte er vom vermeintlichen Käufer die Hinterlegung von Sicherheiten auf. Nach Auffassung des Gerichts lud er den Täter zum Diebstahl geradezu ein, da er keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen hatte.
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