Die Bundesregierung hat das Paket zur Rente mit 63 verabschiedet. Für wen dies gilt und was es zu beachten gilt, erklärt Banktip.
Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Dies gilt vor allem für Personen, die vor 1953 geboren wurden.
Zur Beitragszeit werden auch Kindererziehungszeiten oder Wehr- und Ersatzdienstzeiten angerechnet. Alles Wichtige klärt Banktip in dem Ratgeber "Wichtiges zur Rente mit 63."
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