Das Pflegestärkungsgesetz II soll in Teilen zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Somit haben es pflegende Angehörige leichter, Pflege und Beruf zu kombinieren. ARAG Experten erläutern, was es damit auf sich hat.
Der zentrale Punkt de Reform ist, dass auch Demenzkranke sowie psychisch und seelisch erkrankten Menschen Anspruch auf Leistungen haben. Die bisherigen Pflegestufen schlossen diese Patienten nahezu aus oder gewährten lediglich die Pflegestufe 0. Die neue Einstufung der Pflegebedürftigen soll sich nicht mehr am Pflegeaufwand pro Minute, sondern am Grad der Selbständigkeit richten und wird durch sechs Kriterien festgelegt.
Im neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden nach der Schwere der Beeinträchtigung in den Bereichen der Selbstständigkeit Punkte vergeben. Der Pflegegrad wird anhand einer Skala von 0 bis 100 bestimmt und in einer der fünf Pflegegrade eingestuft. Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben, bekommen folgende Stufen:
Pflegestufen heute | Die neuen Pflegestufen |
Pflegestufe 0 |
Pflegegrad 1 |
Pflegestufe 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 + Eingeschränkte Alltagskompetenz und Pflegestufe 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 + Eingeschränkte Alltagskompetenz und Pflegestufe 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 + Eingeschränkte Alltagskompetenz und Härtefall |
Pflegegrad 5 |
Nach der Sommerpause beraten die Bundestagsabgeordneten über den Entwurf. Zum Teil soll das Gesetz Anfang 2016 in Kraft treten. Laut ARAG kann die Umstellung auf das neue System noch etliche Zeit dauern.
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