Am 25. Mai 2014 stehen die Europawahlen an. Wählerinnen und Wähler müssen ihre Stimme in dem entsprechenden Wahllokal abgeben. Doch sind die Verbraucher bei dem Gang gesetzlich unfallversichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckelt nur Schäden bei Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Wählerinnen und Wähler sind von dem Schutz ausgeschlossen.
Doch wer schützt bei Unfällen in der Freizeit und bei Wahlen? Banktip erklärt das Wichtigste in dem Ratgeber "Unfallschutz bei Wahlen".

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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