Die Basistarif gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute den Basistarif für gültig. Fünf private Krankenversicherer und drei privat versicherte Beschwerdeführer hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Neuordnung des Gesundheitswesens zwingt die privaten Krankenversicherer, nun auch ältere und kranke Menschen zu einem nach oben begrenzten Tarif (Basistarif) aufzunehmen. Dadurch sehen die Beschwerdeführer das Geschäftsmodell der PKV gefährdet.
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied heute, dass die überprüften Vorschriften die Beschwerdeführer nicht in Grundrechten, insbesondere nicht in ihrer Berufs- und Vereinigungsfreiheit beeinträchtigten. Die Richter erlegten dem Gesetzgeber jedoch eine Beobachtungspflicht auf.
Die Richter sahen die privaten Krankenversicherer zwar in ihrer die Berufsausübung eingeschränkt. Schließlich ist der Basistarif eine Verpflichtung für PKV-Unternehmen. Der Basistarif sei aber gerechtfertigt und "nicht als schwerwiegend anzusehen". Zwar müssten die Unternehmen neben ihren Normaltarifen nunmehr zusätzlich einen Basistarif anbieten und dort auf Antrag Versicherungsschutz gewähren.
Die sinnvolle Ausübung des Berufs eines privaten Krankenversicherers werde durch den Basistarif weder unmöglich noch nachhaltig erschwert. Soweit Personen den Basistarif wählen, könnten die Unternehmen zwar gezwungen sein, diese im Einzelfall zu nicht risikogerechten Prämien zu versichern. Die möglicherweise eintretende Unterdeckung trügen jedoch nicht die Versicherungsunternehmen, sondern die Versicherten der privaten Krankenversicherung im Wege einer Umlage, heißt es in der Urteilsbegründung.