Ein Gentest für die Risikoberechnung einer Krebserkrankung ist nicht zwangsläufig eine Kassenleistung. Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" berichtet in der Ausgabe 08/2013 über ein Urteil des Landgerichtes Stuttgart (Az. 13 S 131/12).
Möchte eine Privatpatientin einen Gentest durchführen, da in ihrer Familie schon mehrere Menschen an Krebs erkrankt sind, übernimmt die Krankenversicherung nicht automatisch die Kosten. Laut dem Landgericht Stuttgart gehört der Gentest weder zu den Heilbehandlungen noch zu den Vorsorgeuntersuchungen.
Nach Angaben des Gerichtes dient der Test nur der Einschätzung des Risikos für eine spätere Krebserkrankung. Patientinnen, die einen solchen Test durchführen lassen wollen, sollten sich vorher mit ihrem Versicherer absprechen. Einige Versicherungen übernehmen laut "Stiftung Warentest" die Kosten, andere hingegen nicht.
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