Verbraucher erhalten derzeit Post von einer Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg geht es dabei um rückständige Praxis- gebühren.
Die Praxisgebühr sorgt auch nach ihrer Abschaffung für Ärger. Laut der Verbraucher- zentrale Hamburg erhalten Verbraucher derzeit Briefe von der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei RVR Rechtsanwälte. Diese versenden die Schreiben mit dem Betreff "Anhörung im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg".
Die Schreiben fordern rückständige Beträge der Praxisgebühr ein. Diese Arztbesuche könnten laut der Verbraucherzentrale Hamburg auch schon drei bis vier Jahre zurückliegen. Oft habe der Verbraucher dann die Quittungen nicht mehr zur Hand, falls er die Praxisgebühr gezahlt hatte. "Ob die jeweilige Forderung im konkreten Fall berechtigt ist, sollten Versicherte genau prüfen", sagt Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg, Christoph Kranich.
Kranich weist darauf hin, dass rückständige Praxisgebühr-Zahlungen zunächst der Arzt abmahnen muss, bei dem der Betrag zu zahlen war. Empfänger dieser Schreiben sollen sich laut der Verbraucherzentrale Hamburg nicht einschüchtern lassen. Vielmehr soll der Kontakt zu der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der Anwaltskanzlei aufgenommen werden. Der Verbraucher soll die Gläubiger darauf hinweisen, dass die Briefe die ersten Schreiben zu der genannten Forderung sind, wenn der erste Brief vom Arzt fehle.
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