Briefe zur Praxisgebühr prüfen 

Verbraucher erhalten derzeit Post von einer Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei. Nach Angaben der Verbraucher­zentrale Hamburg geht es dabei um rückständige Praxis- gebühren.

Die Praxis­­gebühr sorgt auch nach ihrer Abschaffung für Ärger. Laut der Verbraucher- zentrale Hamburg erhalten Verbraucher derzeit Briefe von der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei RVR Rechtsanwälte. Diese versenden die Schreiben mit dem Betreff "Anhörung im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg".

Die Schreiben fordern rückständige Beträge der Praxisgebühr ein. Diese Arztbesuche könnten laut der Verbraucher­zentrale Hamburg auch schon drei bis vier Jahre zurückliegen. Oft habe der Verbraucher dann die Quittungen nicht mehr zur Hand, falls er die Praxisgebühr gezahlt hatte. "Ob die jeweilige Forderung im konkreten Fall berechtigt ist, sollten Versicherte genau prüfen", sagt Gesundheitsexperte der Verbraucher­zentrale Hamburg, Christoph Kranich.

Kranich weist darauf hin, dass rückständige Praxisgebühr-Zahlungen zunächst der Arzt abmahnen muss, bei dem der Betrag zu zahlen war. Empfänger dieser Schreiben sollen sich laut der Verbraucherzentrale Hamburg nicht einschüchtern lassen. Vielmehr soll der Kontakt zu der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der Anwaltskanzlei aufgenommen werden. Der Verbraucher soll die Gläubiger darauf hinweisen, dass die Briefe die ersten Schreiben zu der genannten Forderung sind, wenn der erste Brief vom Arzt fehle.

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Kreditkarten vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen