Arbeitnehmer müssen aufgrund von Firmenstrukturen oftmals Botengänge für ihre Vorgesetzten übernehmen. Aber sind sie dabei gesetzlich unfallversichert?
Der Chef verlangt von seinem Azubis, nach der Arbeit das Privatauto aus der Werkstatt zu holen. Während diese Tätigkeit, die nichts mit dem eigentlichen Arbeitsfeld zu tun hat, passiert ein Unfall. Deckelt dies die gesetzliche Unfallversicherung?
In den meisten Fällen schützt der Versicherer die Betroffenen. Jedoch gibt es Ausnahmen. Banktip erklärt in dem Ratgeber "Gesetzliche Unfallversicherung bei Chefgefälligkeiten" das Wichtigste zu dem Thema.

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