Ärztliche Nachweise für Vorsorgemaßnahmen sind kostenlos. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern verweist auf eine Regelung.
Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten Bonusprogramme an. Bei diesen erhalten die Patienten Bonushefte. Durch die Hefte können diese nachweisen, dass sie sich gesundheitsbewusst verhalten. Als Belohnung für die Vorsorge und die Früherkennungsuntersuchungen verschenken die Krankenkassen Sachleistungen oder Geldprämien.
Um den Nachweis zu erbringen, muss der behandelnde Arzt einen Stempel in das Bonusheft drucken. Eine Gebühr darf dieser seit Oktober 2013 durch die Änderung im Bundesmantelvertrag der Ärzte nicht mehr nehmen. Jedoch ist das noch nicht in allen Praxen bekannt. Es werden Gebühren von ein bis fünf Euro verlangt.
"Wir haben immer wieder Rückfragen von Patienten, ob und wann sie eine Gebühr zahlen müssen", sagt Wiebke Cornelius von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Sie verweist auf ein Beispiel, in dem eine Patientin für einen Bonusstempel im Rahmen des Vorsorgeprogramms Check-up 35 eine Stempelgebühr von 2,33 Euro entrichten sollte. "Eine Stempelgebühr darf der Arzt hierfür nicht nehmen, denn die Untersuchung ist Teil der vertragsärztlichen Leistung und diese wird von der Krankenkasse bereits bezahlt", erklärt Cornelius.
Verbraucher sollten sich bei den Vorsorgeuntersuchungen direkt die Stempel vom Arzt in dem jeweiligen Quartal holen. Eine Gebühr ist nicht fällig. Weitere Informationen sind telefonisch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland erhältlich (Deutsch: 0800 0 11 77 - 22, Türkisch: - 23, Russisch: - 24) oder in deren Beratungsstellen.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr