Verbraucherschützer jubeln: Fünf Jahre lang hatten sie dem Lebensversicherer Allianz vorgeworfen, in ihrer klassischen Riester-Rente nicht transparent in der Darstellung der Überschussbeteiligung zu sein. Jetzt erklärte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwei Klauseln für unwirksam.
Wenn Verträge geschlossen werden, müssen die Vertragsbedingungen eindeutig, klar und durchschaubar sein. "Eine Regelung hält deshalb einer Transparenzkontrolle unter anderem dann nicht stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind, oder wenn der Regelungsgehalt auf andere Weise durch die Verteilung auf mehrere Stellen verdunkelt wird", so der BGH.
Im vorliegenden Fall der Riester-Renten vom Lebensversicherer Allianz werden einerseits Versprechungen an Überschussbeteiligungen getroffen und gleichzeitig aber die Sparer benachteiligt, die mit den Eigenbeträgen weniger als 40.000 Euro "Garantiekapital" ansparen.
"Die Betroffenen, meist ältere, ärmere oder kinderreiche Verbraucher, werden nicht an den Kostenüberschüssen des Unternehmens beteiligt und erhalten somit weniger Geld als beispielsweise Gutverdiener", so die Verbraucherzentrale Hamburg, die deswegen bis vor den Bundesgerichtshof zog.
Da diese Benachteiligung in den Allianz-Klauseln gut verborgen war, konnten die betroffenen Versicherten nicht herausfinden, dass ihnen deshalb ein Betrag von bis zu 3.500 Euro zu Rentenbeginn nicht zur Verfügung steht, schätzt der Bund der Versicherten. Die so entstehende soziale Schieflage eines staatlich geförderten Produkts sei unerträglich und eine unglaubliche Unverschämtheit.
Das BGH-Urteil hat eine grundsätzliche Bedeutung, gilt also auch für andere Lebensversicherer und ihre verschleierten Darstellungen bei Überschussbeteiligungen. Wer sich betroffen fühlt, sollte seine Ansprüche geltend machen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hilft mit einem Musterbrief weiter.
Foto: khz/Fotolia