Ab 2010 gilt in Berlin eine allgemeine Haftpflichtversicherungspflicht für alle Hunde. Wie der Berliner Rechtsanwalt Frank Siegert mitteilt, muss dann jeder Hundebesitzer für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro je Versicherungsfall abschließen. Bisher sei das in Berlin nur für Hunde vorgeschrieben, die nach dem 1. Januar 2005 angeschafft wurden.
Diese Pflicht besteht ab dem 1. Januar 2010 für jeden Hund in Berlin. Ganz egal, wann er angeschafft wurde. Sie gilt auch unabhängig von Rasse, Alter, Größe oder potenzieller Gefährlichkeit. Hundehalter sollten sich daher bereits jetzt nach einer Versicherung umsehen.
Schlechte Karten für Empfänger von Hartz IV
Ungeklärt sei, was mit Hunden in den Haushalten von Hartz-IV-Empfängern geschehe, schreibt Siegert in seiner Mitteilung. Dass sich aus der Versicherungspflicht ein zusätzlicher Sonderbedarf für Empfänger von Hartz IV ableiten lasse, sei unwahrscheinlich. Da Hunde aber in einigen Fällen vor psychischen Krankheiten bewahren oder diese positiv beeinlussen könnten, hält der Anwalt eine Antragstellung mit entsprechender Begründung für sinnvoll.
Ohne Haftpflichtversicherung, droht Bußgeld
Wer seinen Hund nicht versichert, riskiert nach Siegerts Angaben ein Bußgeld. In diesem Zusammenhang sei zu beachten, dass ab dem 1. Januar 2010 auch jeder Hund in Berlin einen fälschungssicheren Chip tragen müsse. Auch diese Pflicht galt bisher nur für Hunde, die nach dem 1. Januar 2005 angeschafft wurden.
Die Versicherungspflicht für Hunde ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Eine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde wie in Berlin gibt es beispielsweise in Hamburg. Wieder andere Bundesländer schreiben eine Haftpflichtversicherung nur für bestimmte Rassen oder Größen vor. Auskunft erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen.