Rechtsschutzversicherer dürfen ihre Kunden belohnen. Dazu müssen sich die Verbraucher auf einem vom Versicherer empfohlenen Anwalt einlassen. Die Zeitschrift "Finanztest" berichtet über ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: IV ZR 215/12).
Nutzen Kunden von Rechtsschutzversicherern Partneranwälte der Versicherer, erhalten die Hilfesuchenden Vergünstigungen. Der Bundesgerichtshof urteilte damit gegen die Rechtsanwaltskammer München. Diese sah damit das Recht auf freie Anwaltswahl verletzt.
In dem konkreten Fall zahlte der Versicherer Huk-Coburg an Kunden, die einen Partneranwalt aufsuchten, eine Belohnung von 150 Euro. Versicherte, die einen anderen Anwalt in Anspruch nahmen, erhöhten dadurch die Selbstbeteiligung. Der Bundesgerichtshof urteilte für diese Geschäftspraxis.
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