Beitrag zur Rentenversicherung wird nicht gesenkt 

Die für 2014 geplante Senkung des Beitrags zur Rentenversicherung ist geplatzt. Auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion antwortete das Bundesarbeitsministerium, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung im Jahr 2014 nicht abgesenkt werde, sondern konstant bei 19,9 Prozent bleibe. Dies berichtet die Berliner Zeitung.

Geplant war eine Beitragssenkung um 0,1 Prozentpunkte auf 19,8 Prozent. Wegen des Sparpakets kann dies nun nicht mehr realisiert werden. Nach Auskunft des Ministeriums fehlen der Rentenversicherung durch den Wegfall der Beiträge von Arbeitslosengeld-II-Beziehern rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Deshalb könne der Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht gesenkt werden.

Keine Erwerbsminderungsrente bei Hartz IV

Der Wegfall der Beitagszahlungen von ALG-II-Beziehern hat allerdings auch noch einen anderen Effekt. Langzeitarbeitslose haben somit auch künftig keinen Anspruch mehr auf eine Erwerbsminderungsrente. Nach Auskunft eines Sprechers des Bundesarbeitsministeriums sei es "nicht die Aufgabe eines Fürsorgesystems, aus Steuermitteln Beiträge in ein Versicherungssystem einzubringen, um damit versicherungsrechtliche Ansprüche aufzubauen." Statt den Leistungen aus der Rentenversicherung könnten Betroffene die Zahlungen aus der Grundsicherung in Anspruch nehmen.

Kritik aus der Opposition

Die Grünen, die die Anfrage an das Arbeitsministerium gestellt hatten, kritisierten sowohl die abgesagte Beitragssenkung als auch den Wegfall der Erwerbsminderungsrente für Langzeitarbeitslose. Der rentenpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte gegenüber der Berliner Zeitung: "Damit finanzieren die Beitragszahler das Sparpaket statt die Steuerzahler. Die Reichen sind wieder einmal raus." Im Hinblick auf den wegfallenden Rentenanspruch geißelte Strengmann-Kuhn die "Spaltung in schlechte und gute Arbeitslose".

Foto: © Rainer Sturm/PIXELIO

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