Wer ein neues Smartphone kauft, bekommt oft auch eine Versicherung dafür angeboten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich die Vertragsbedingungen genauer angeschaut.
"Ob eine Handyversicherung überhaupt sinnvoll ist, ist schon fraglich", sagt Verbraucherschützer Peter Grieble. Verbraucherfreundlich seien die Vertragsbedingungen jedoch nur selten. Oftmals würden Versicherer den Schaden nicht übernehmen wollen.
Manche Verträge fordern vom Kunden, dass sie im Schadensfall nicht nur das defekte Gerät, sondern auch das komplette ursprüngliche Zubehör aus dem original Lieferumfang zum Verkäufer mitbringen.
"Fehlt ein ursprüngliches Zubehörteil muss der Verbraucher davon ausgehen, dass die Versicherung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Das ist eine unzulässige Benachteiligung", so Grieble.
Gegen diese unzulässige Benachteiligung ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits erfolgreich vor Gericht gezogen. Der Elektronikmarkt darf diese Klausel nicht mehr in seiner Versicherung verwenden. Zudem raten die Verbraucherschützer eher dazu, sich von Versicherungsexperten beraten zu lassen.
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