Behinderte Kinder bleiben familienversichert, wenn sie nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgericht Dortmund hervor (Az.: S 39 KR 490/10).
Die AOK Nordwest lehnte es ab, die Familienversicherung einer 27jährigen geistig behinderten Frau kostenlos weiterzuführen. Die Versicherung war der Meinung, dass die Frau sich selbst unterhalten könne.
Das Gericht entschied gegen die AOK Nordwest. Die Versicherung muss die Frau über das 23. Lebensjahr hinweg über ihren Vater familienversichern. Die Begründung des Gerichts: Die Frau sei aufgrund ihrer Behinderung unfähig, sich selbst zu unterhalten. Ein Grund dafür sei auch der erschwerte Zugang zum Arbeitsmarkt. Nur eine gering qualifizierte Tätigkeit im Niedriglohnbereich erscheine realistisch.
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