Auch Lebenspartner von Beamten haben ein Anrecht auf Witwergeld. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hervor (4 S 1773/09).
Der Kläger lebte mit einem Lehrer zusammen. Als dieser verstarb, beantragte der Partner Witwergeld. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung lehnte den Antrag ab: Die Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes gälten nicht für eingetragene Lebenspartner. Der Kläger widersprach erfolglos und klagte dann gegen Diskriminierung.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart und der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gaben der Klage statt. Der Kläger habe nach Europäischem Unionsrecht Anspruch auf das Witwergeld. Die EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie gelte auch für die Hinterbliebenenversorgung von Beamten. Dies gelte zumindest seit der Gesetzesänderung im Lebenspartnerschaftsrecht ab dem 01.01.2005.
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