Beamte bekommen weniger Beihilfe für Behandlungen, wenn sie im Standardtarif eines Privatversicherers versichert sind. Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" berichtet über ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz (Az. 6 K 11/13.KO).
Beamte sind häufig im Standardtarif eines Privatversicherers versichert. Dadurch erhalten sie weniger Beihilfe für Behandlungen als Verbraucher, die einen normalen Tarif bei der Privatversicherung haben.
Nach Angaben von "Stiftung Warentest" dürfen Ärzte nur einen reduzierten Gebührensatz bei Standardtarif-Patienten berechnen. Nach diesem Satz richtet sich dann die Beihilfe. Diese entstandene Differenz zum üblichen Ärztehonorar wird nach Angaben des Gerichtes nicht durch den Dienstherrn gezahlt.
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