Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat neue Musterbedingungen für die Wohngebäudeversicherung vorgelegt. Darin wird erstmals auch die Absicherung gegen Naturgefahren berücksichtigt. Allerdings unzureichend, wie der Bund der Versicherten (BdV) kritisiert.
Hartmuth Wrocklage, Vorstandsvorsitzender des BdV: "Durch diese Kombination wollen die Versicherer nur ihren Absatz bei guten Risiken fördern. Häuser in gefährdeten Gebieten können aber nach wie vor nicht versichert werden."
Früher separater Schutz gegen Naturgefahren
Bisher wurde der Schutz gegen Naturgefahren über einen separaten Vertrag jeweils als Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten. Darüber sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versichert. Nun hat der GDV diesen Schutz in die Wohngebäudeversicherung integriert.
Hartmuth Wrocklage: "Die Absicherung von Naturgefahren ist für viele Hauseigentümer wichtig. Deshalb würden wir es begrüßen, wenn sich mehr Eigentümer dafür entscheiden könnten. Andererseits besteht aber die Gefahr, dass der Schutz pauschal auch dort mit verkauft wird, wo er gar nicht benötigt wird – zu Lasten der Verbraucher."
Versicherung für Gebäude in gefährdeten Gebieten weiter problematisch
Ein weiterer Kritikpunkt des BdV ist, dass nicht alle, die eine solche Absicherung brauchen, sie auch bekommen. Der Versicherer kann den Schutz verweigern. Hartmuth Wrocklage: "Ziel muss sein, dass alle Hauseigentümer einen angemessenen Schutz gegen Naturgefahren zu bezahlbaren Beiträgen bekommen. Seit langem fordert der BdV eine Versicherungspflicht. Die neuen Musterbedingungen des GDV helfen den Betroffenen in gefährdeten Gebieten jedenfalls nicht weiter."
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft entwickelt Musterbedingungen, die wichtige Vertragskonditionen für die jeweilige Versicherungsart festlegen sollen. Die einzelnen Versicherer können diese als Vorlage nehmen und auch anpassen. Die Mehrzahl der Versicherer übernimmt die Musterbedingungen des GDV jedoch ohne Veränderungen.
Foto: © Bund der Versicherten

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