Bei einem Bagatellunfall mit dem Auto verlangt die Versicherung nicht unbedingt einen polizeilichen Unfallbericht. Daran erinnert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Die Unfallbeteiligten könne auch selbst den Unfall dokumentieren. Das Protokoll sollte allerdings dieselben Angaben enthalten wie ein Polizeiprotokoll. Dazu gehören:
- Kennzeichen der Beteiligten
- Namen und Adressen der Fahrer
- Namen und Adressen von Zeugen
- Ort und Zeit des Unfalls
- Unfallskizze und Beweisfotos
Wichtig ist auch hier, möglichst schnell den Versicherer zu informieren. Ein Schuldanerkenntnis sollte nicht abgegeben werden.