Wer im Winter mit Sommerreifen einen Autounfall hat, muss womöglich für den gesamten Schaden aufkommen. Daran erinnert das Versicherungsunternehmen CosmosDirekt.
In Deutschland gilt seit Dezember 2010 eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer bei winterlichen Wetter, also Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte, ohne Winterreifen fährt, kann mit einer Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.
Wenn ein Autofahrer mit Sommerreifen einen Unfall hat, hat dies auch Folgen beim Versicherungsschutz. Die Kfz-Versicherer können dem Fahrer die Teilschuld auferlegen. Teilweise verweigern die Kfz-Versicherer eine jegliche Übernahme der Kosten. Autofahrer sollten beim Versicherungsabschluss deshalb darauf achten, dass ihr Versicherer auf den "Einwand der groben Fahrlässigkeit" verzichtet.
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