Auch ohne Fahrradhelm unfallversichert 

Wer mit dem Fahrrad ohne einen Helm unterwegs ist, gefährdet sich im Zweifelsfall zwar selbst, aber er riskiert nicht den Versicherungsschutz seiner privaten Unfallversicherung. Darauf weist die Versicherungskammer Bayern hin. Dennoch empfiehlt sich Radfahrern das Tragen eines Helms, da dieser im Ernstfall das Leben retten kann. 2009 trugen gerade mal 11 Prozent der deutschen Fahrradfahrer einen Helm.

"Das Tragen bzw. Nichttragen eines Helms wirkt sich nicht auf den Versicherungsschutz aus. Doch unabhängig von gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ist das Tragen eines Helms und damit eigenverantwortliches Handeln zweifellos sinnvoll,“ sagt Claudia Scheerer von der Versicherungskammer Bayern.

Wer einen Fahrradhelm erwerben will, sollte auf die Passform achten. Der Helm muss straff sitzen. Er darf nicht drücken oder zu locker sitzen und muss Stirn, Schläfen und Hinterkopf abdecken. Der Kinnriemen sollte mindestens 1,5 Zentimeter breit sein und nicht die Ohren berühren. Gerade für Kinder eignen sich Helme, die mit einem Stellrädchen an die Kopfgröße angepasst werden können. Die Prüfsiegel "GS" und "CE" stellen sicher, dass der Fahrradhelm den Sicherheitsnormen entspricht.

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