Anfang 2014 ist es soweit: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird zum Nachweis für den Versicherungsstatus. Banktip beantwortet einige Fragen.
Die eGK kommt. Die elektronische Gesundheitskarte soll ab Januar 2014 die bisherige Karte ersetzen. Noch werden nur die Stammdaten auf der Karte gespeichert. Weitere Funktionen sollen folgen.
Notfalldaten, Patientenakte, Organspendeerklärung: Diese Angaben können zukünftig über die eGK abgerufen werden. Banktip erklärt in dem neuen Ratgeber "5 Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte", welche Daten Pflicht sind und ob die Karte verfassungsgemäß ist.

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