Bei der steuerlichen Berücksichtigung der privaten Altersvorsorge wird es wohl keine Änderung geben. Zu dieser Entscheidung kamen Bund und Länder im Vermittlungsverfahren zur Reform der privaten Altersvorsorge. Der Kompromiss muss noch bestätigt werden.
Der Bundestag plante, den Förderhöchstbetrag bei Aufwendungen zur Altersvorsorge auf 24.000 Euro anzuheben. Diese Änderung wird nun nicht durchgeführt. Die Aufwendungen werden auch weiterhin nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro steuerlich berücksichtigt.
Auch die aktuelle Verzinsung beim Wohnförderkonto bleibt bestehen. Das Wohnförderkonto wird beim Wohn-Riester eingesetzt. Tilgungsbeiträge und staatlichen Zulagen werden hier verbucht. Das verbuchte Geld wird verzinst. Die Zinsen erhöhen den Stand des Kontos und damit die Steuerschuld.
Eigentlich sollte dieser Zinssatz von zwei auf einen Prozent gesenkt werden. Der Bundesrat sah in den geplanten Änderungen eine zu starke Begünstigung der Altersvorsorge durch selbstgenutztes Wohneigentum.

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr