Auch wenn Minijobs grundsätzlich versicherungsfrei sind, können Minijobber ihre betriebliche Rentenversicherung ist möglich. Dafür muss der Minijobber einen bestimmten Stundensatz länger als gewöhnlich arbeiten. Die Mehrarbeit zahlt der Arbeitgeber auf ein Beitragskonto bei einer betrieblichen Rentenversicherung ein. Diese Regelung zahlt sich sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber aus. Der Arbeitnehmer verbessert seine Absicherung im Alter. Unternehmen können ihre Arbeitskräfte länger arbeiten lassen, ohne dass die Minijobber ihren Status als solche verlieren.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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