Fast vier von zehn Deutschen - exakt 39 Prozent - hatten noch nie ein Beratungsgespräch zur Altersvorsorge mit einem Bank-, Versicherungs-, Steuer- oder Vermögensberater. Und mit 30 Prozent gibt das auch fast jeder Dritte unter den Berufstätigen in Deutschland an. Dies geht aus einer bundesweit repräsentativen Studie der Postbank in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach hervor.
Ein besonders erstaunliches Ergebnis dabei: Sogar von den Berufstätigen, die ihre Altersvorsorge selbst als bereits "ausreichend" in der Befragung angeben, hatte mehr als jeder Fünfte (21 Prozent) noch niemals eine Beratung zu diesem Thema bei einem Bank-, Versicherungs-, Steuer- oder Vermögensberater. Und ein weiteres interessantes Ergebnis zeigt die Studie bei regionaler Differenzierung: Die ostdeutschen Berufstätigen scheinen aktuell stärker auf den Rat von Experten zu setzen als die Westdeutschen: Mehr als jeder vierte Berufstätige (26 Prozent) in den neuen Bundesländern hatte demnach in den vergangenen zwölf Monaten vor der Befragung eine Beratung zur Altersvorsorge - in den alten Bundesländern waren es nur 21 Prozent
Bundesweiter Spitzenreiter bei der Inanspruchnahme von Expertenrat zur Altersvorsorge sind die Länder Thüringen und Sachsen. Hier gaben 38 Prozent der Berufstätigen an, allein in den letzten 12 Monaten eine Expertenberatung gehabt zu haben.
Tatsächlich lassen sich in einem Beratungsgespräch wichtige Detailauskünfte zu verschiedenen Altersvorsorgeformen erfahren und damit bares Geld sparen. So muss beispielsweise der Vertrag zu einer Riester- oder Rürup-Rente keineswegs bereits zwölf Monate laufen, um die volle staatliche Förderung für ein Gesamtjahr zu ermöglichen. Stattdessen ist der Abschluss auch jetzt, kurz vor Jahresende, noch möglich. Denn Riester- und Rürup-Sparer können den Eigenanteil, statt in monatlichen Raten zu zahlen, auch in Form einer Einmalzahlung tätigen, um die komplette staatliche Förderung inklusive Steuervorteile für 2008 zu erhalten. Auch haben Riester- und Rürup-Sparer noch die Möglichkeit, durch einmalige Zuzahlungen in laufende Verträge die Höchstgrenzen für dieses Jahr auszuschöpfen.