Alkoholisiertes Fahren ohne Führerschein kann auch die Rente kosten. Das urteilte das Sozialgericht Gießen (Az.: S 4 R 158/12).
In dem konkreten Fall klagte ein 28-jähriger Koch. Dieser verursachte betrunken einen Unfall. Er war nicht in Besitz eines gültigen Führerscheins. Bei dem Unfall zog sich der Mann mehrere Frakturen und eine Nervenschädigung im Arm zu. Ein Gericht verurteilte den Koch für diese Tat zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung.
Durch den Unfall konnte der Mann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Er beantragte Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag ab, da der Mann seine Gesundheit bei einem vorsätzlichen Vergehen beeinträchtigte. Dies sei durch das strafgerichtliche Urteil nachgewiesen.
Kein Unfall ohne Alkohol
Der Mann akzeptierte die Ablehnung seines Antrags nicht und klagte. Das Sozialgericht Gießen urteilte jedoch gegen den Kläger. Der Unfall wäre ohne Alkoholeinfluss vermutlich nicht geschehen. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Argumentation der Rentenversicherung.
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