Der Deutsche Ärztetag in Dresden ist zwar für eine Verbesserung des Datenaustauschs, hat aber seine Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte bekräftigt. Die Delegierten stellten klar, dass elektronische Patientenakten in die Hand des Hausarztes, des Patienten und gegebenenfalls des behandelnden Arztes in Klinik und Praxis gehörten. Sie gehörten nicht in die Hand von Kostenträgern und sollten nicht auf Zentralservern abgelegt werden.
Das Parlament der Ärzte fürchtet zudem, dass Arztpraxen zu "Aussenstellen der Krankenkassen" würden, wenn das Management der Versichertendaten in die Praxen verlegt werde.
Zugleich forderte der Deutsche Ärztetag für zukünftige Telemedizinprojekte eine bundeseinheitliche, diskriminierungsfreie Telematik-Infrastruktur als technische und datenschutzrechtliche Grundlage. Diese Infrastruktur soll den Anwendern von telemedizinischen Verfahren auch eine Unabhängigkeit gegenüber IT-Unternehmen gewährleisten, die ein Geschäftsmodell in einer Nichtkompatibilität ihrer jeweiligen Lösungen gegenüber konkurrierenden Angeboten sehen, heißt es in einer Mitteilung der Bundesärztekammer.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr