Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) warnt alle Rentner vor einer Prüfung durch das Finanzamt. Wer seine Rente nicht in der Steuererklärung angegeben hat, begeht Steuerhinterziehung.
Die Finanzverwaltung werde voraussichtlich ab Mai 2012 auch jene Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, die bisher auf ihre Rentenbezüge keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Davor warnt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt/Weinstraße.
Dabei werde das Finanzamt auch berücksichtigen, welche Rentenbezieher miteinander verheiratet sind und durch die Höhe ihrer bezogenen Renten wahrscheinlich Einkommensteuer zahlen müssen. Dabei drohten Nachzahlungen der Einkommensteuer ab 2005 bis heute. Darunter falle auch die Berufsunfähigkeitsrente warnt der Verein.
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