Achtung beim Zuverdienst im Ruhestand 

Wer plant im Ruhestand zu arbeiten, sollte die Verdienstgrenzen beachten. Darauf macht die Postbank aufmerksam.

Immer mehr Rentner bessern ihr Konto mit einem zusätzlichen Einkommen auf. Übersteigt das Einkommen die 400 Euro Grenze, bedeutet das jedoch eine entsprechende Kürzung der Rente. Denn dann müssen Ruheständler Lohnsteuer- und Sozialabgaben entrichten.

Für Betroffene gibt es jedoch auch positive Nachrichten. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung gehören nicht zum Einkommen dazu. Außerdem plant der Gesetzgeber die Minijob-Grenze ab 2013 von 400 auf 450 Euro zu erhöhen.



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