Die Verbraucherzentrale Hamburg hat 17 Rechtsschutzversicherer abgemahnt. Grund für die Beanstandung ist eine intransparente und benachteiligende Klausel in den Verträgen, nach der der Versicherte alles vermeiden muss, was "eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte". Verstößt der Versicherte gegen die schwammig formulierte Regelung, riskiert er, den Versicherungsschutz ganz oder teilweise zu verlieren.
Schon im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass eine solche Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligung der Kunden unwirksam sei. Da der Versicherer den Anspruch des Kunden noch vor dem Urteilsspruch anerkannte, kam es damals nicht zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Wie die Hamburger Verbraucherschützer nun monieren, hat kaum eine Versicherung ihre Vertragsklauseln angepasst. Daher wurden nun Advocard, Arag, D.A.S., Deurag, Roland, Neue Rechtsschutz, Allrecht, Auxilia, Badische, R+V, Alte Leipziger, DEVK, Concordia, HDI-Gerling, Itzehoer, DMB und Jurpartner seitens der Verbraucherschützer abgemahnt. Bis zum 12. Juli haben die Versicherer Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ansonsten will die Verbraucherzentrale gegen die Rechtschutzversicherer vor Gericht ziehen.
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