Wer seinen Hund liebt, versichert ihn besser. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht. Banktip erklärt die wichtigsten Fakten.
Hundehalter sollten sich und ihre Tiere über eine Hundehaftpflichtversicherung versichern. In einigen Bundesländern ist dies sogar Pflicht. Dazu gehören die Länder Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Diese Pflicht gilt seit 2011. In diesen Bundesländern ist es egal, ob der Vierbeiner als Kampfhund eingestuft wird. Ob eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, wird auf Länderebene beschlossen. In den anderen Bundesländern gilt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nur eine Versicherungspflicht für die Halter von Kampfhunden. In Mecklenburg-Vorpommern gilt laut GDV gar keine Versicherungspflicht.
Jedoch sollten sich auch die Einwohner anderer Bundesländer über eine Hundehaftpflichtversicherung informieren. Grund: Im Falle eines Unfalls haftet der Besitzer unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. Dies liegt laut GDV daran, dass von einem Hund eine potentielle Gefahr ausgeht. "Deshalb gilt hier rechtlich die Gefährdungshaftung". Kommt es zum Unfall, haftet automatisch der Besitzer. Dies gilt auch, wenn der Besitzer während des Unfalls nicht anwesend war.
Umfang der Leistung
Eine Hundehaftpflicht entspricht den Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung. Sie beinhaltet in der Regel einen Haftungsschutz bei Sach-, Vermögens- oder Personenschäden. Versicherer prüfen jeden Fall, damit es zu keinen unberechtigten Forderungen seitens Dritter gegen den Hundehalter kommt. Ist der Hundehalter rechtsschutzversichert, kann diese bei Streitigkeiten hilfreich sein. Über Banktip können die Tarife für die Rechtsschutzversicherung verglichen werden.
Wer einen Hund besitzt, sollte über einen solchen Schutz nachdenken. Jedoch müssen die Verbraucher die Tarife und Leistungen genau vergleichen. Dazu ist es wichtig, das Alter und die Rasse des Hundes zu kennen. Handelt es sich bei dem Tier um einen sogenannten Kampfhund, kann bei bestimmten Versicherern der Schutz verweigert werden. Auch das Alter des Besitzers wie auch seine Lebensumstände sind wichtig für den Versicherungsschutz. Zudem kann es von Vorteil sein, wenn der Besitzer bereits Erfahrungen mit Hunden gesammelt hat und mit den Tieren eine Hundeschule besucht.
Leistungsumfang abklären
Bevor man eine Hundehaftpflichtversicherung abschließt, sollte auch der Leistungsumfang geklärt sein. Hier ist es ratsam zu recherchieren, ob der Versicherer die Tiere auch absichert, wenn diese Mietschäden in der Wohnung verursachen oder einen Mietwagen beschädigen. Auch der Schutz auf Reisen oder beim Ausführen durch Fremdhalter wie auch beim Führen ohne Leine sollte bei dem Versicherer erfragt werden.
Die Höhe der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung richtet sich nach den oben genannten Punkten. Es gibt eine gesetzliche Mindestversicherungssumme von einer Million Euro. Wer eine höhere Summe wählt, zahlt auch höhere Beiträge für die Hundehaftpflichtversicherung. Jedoch lohnt sich eine erhöhte Versicherungssumme gerade bei Personenschäden. Denn der Hundehalter muss sonst Folgeschäden aus der eigenen Tasche zahlen, wenn diese die Deckungssumme übersteigen.
Familienmitglieder gelten als Besitzer
Wichtig: Die Haftpflicht kommt nicht bei Schäden von Familienmitgliedern auf. Laut dem GDV gelten diese als Besitzer des Hundes. Unfälle und Schäden werden bei einem solchen Vorfall über die private Unfallversicherung geregelt. Die Konditionen für die private Unfallversicherung können über den Tarifrechner auf Banktip.de verglichen werden.
Auch Halter von Kampfhunden bekommen nicht immer einen Versicherungsschutz. Wenn doch, kann die Hundehaftpflichtversicherung für sie teuer werden. Viele Versicherer verlangen häufig einen Risikoaufschlag oder schließen bestimmte Rassen von vornherein von dem Schutz aus.
Sparen ist möglich
Sparen können Hundebesitzer bei Welpen. Diese sind nämlich das erste Jahr noch bei ihrer Wurfmutter kostenlos mitversichert. Zusätzlich kann man eine Zusatzversicherung abschließen, die Operationen der Tiere deckt. Diese können nämlich recht teuer ausfallen.
Auch für andere Tiere gibt es Versicherungsschutz. Hier können Besitzer neben der Haftpflicht auch eine Krankenversicherung für das Tier abschließen. Selbstverständlich gibt es diese Option für Hundehalter. Welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern bei Hunden gelten, hat Banktip.de in einer Bildergalerie zusammengestellt.